In Österreich besteht Schulpflicht und ein unentschuldigtes Fernbleiben von der Schule bewirkt rechtliche und finanzielle Konsequenzen! Informieren Sie daher die Klassenlehrer:in immer zeitnah über eine Krankheit oder einen Termin Ihres Kindes!
Im Leben Ihres Kindes steht ein außergewöhnliches Ereignis bevor? Es benötigt dazu einen oder mehrere Tage schulfrei?
Die Klassenlehrerin kann einen Tag auf Anfrage frei geben. Ab 2 bis 5 Tagen verwenden Sie bitte das Ansuchen A unten. Bei mehr als 5 Schultagen im Jahr (kumulativ) reichen Sie bitte das Ansuchen B ein, das über die Direktion an die Bildungsdirektion weitergeleitet wird. Die Ansuchen sollen jeweils 4 Wochen im Voraus eingereicht werden.
