Allgemeine Entschuldigung bei Krankheit oder Arztbesuchen

In Österreich besteht Schulpflicht und ein unentschuldigtes Fernbleiben von der Schule bewirkt rechtliche und finanzielle Konsequenzen! Informieren Sie daher die Klassenlehrer:in immer zeitnah über eine Krankheit oder einen Termin Ihres Kindes!

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A_Ansuchen Fernbleiben 2 - 5 Schultage im Schuljahr

Im Leben Ihres Kindes steht ein außergewöhnliches Ereignis bevor? Es benötigt dazu einen oder mehrere Tage schulfrei? 

Die Klassenlehrerin kann einen Tag auf Anfrage frei geben. Ab 2 bis 5 Tagen verwenden Sie bitte das Ansuchen A unten. Bei mehr als 5 Schultagen im Jahr (kumulativ) reichen Sie bitte das Ansuchen B ein, das über die Direktion an die Bildungsdirektion weitergeleitet wird. Die Ansuchen sollen jeweils 4 Wochen im Voraus eingereicht werden.

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B_Ansuchen Fernbleiben mehr als 5 Schultage im Schuljahr

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